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Original5Star

Bewertungen · Recht · Mittelstand

Sterne zeigen kann jeder. Beweisen, woher sie kommen, ist die Arbeit.

Original5Star holt Ihre Bewertungen aus sechs Portalen auf Ihre eigene Website — samt Quelle, Datum und Prüfweg, mit dem Pflichthinweis nach § 5b Abs. 3 UWG und bedienbar nach BFSG. Das Werkzeug entsteht gerade.

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Akt I — Verstreut

Die Bewertungen liegen dort, wo sie entstanden sind.

Sechs Portale, sechs Konten, sechs Darstellungen. Der Malerbetrieb hat vierzig Bewertungen bei Google, zwölf bei MyHammer und acht bei ProvenExpert — und auf der eigenen Website steht keine einzige davon. Wer sie doch hinüberholt, macht es meist mit dem Bildschirmfoto.

Damit geht genau das verloren, worauf es rechtlich ankommt: die nachweisbare Herkunft. Ein Bild ist keine Quelle. Es lässt sich nicht prüfen, nicht aktualisieren und nicht zurückverfolgen — und es ist für Screenreader nichts als ein leerer Rahmen.

Akt II — Eingesammelt

Einsammeln heißt: die Herkunft mitnehmen.

Original5Star holt jede Bewertung mit Quelle, Datum und Prüfweg. Nichts wird umgeschrieben, nichts wird gekürzt, nichts sortiert sich stillschweigend nach Note. Einen Schalter, der schlechte Bewertungen ausblendet, gibt es nicht — das Unterdrücken negativer Bewertungen steht auf der UWG-Blacklist, und was verboten ist, wird hier gar nicht erst gebaut.

Import und Sammeln kosten nichts und sind unbegrenzt. Abgerechnet wird später nach Widget-Ansichten — und bei Überschreitung wird das Widget nicht abgeschaltet. Es sitzt auf Ihrer Website, nicht auf unserer.

Akt III — Angezeigt

Der Hinweis ist keine Fußnote. Er ist die Pointe.

Seit Mai 2022 gilt: Wer auf seiner Website Kundenbewertungen zugänglich macht, muss angeben, ob und wie geprüft wurde, dass sie von Menschen stammen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Fehlt die Angabe, ist die Darstellung irreführend — abmahnfähig.

Die meisten Widgets liefern hübsche Sterne und lassen Sie mit diesem Satz allein. Hier steht er unter der Liste, aus den echten Prüfwegen der Quellen erzeugt — und die Liste selbst ist mit Tastatur bedienbar und für Screenreader lesbar, wie es das BFSG seit Juni 2025 verlangt.§ 5b Abs. 3 UWG · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Erzeugt aus Ihren Quellen und Prüfwegen den Pflichttext, den Sie anzeigen müssen, sobald auf Ihrer Website Kundenbewertungen zu sehen sind.

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